Die aktuelle Ausgabe 4/2015 der BRAK Mitteilungen enthält nun die Details zum Bestell-Ablauf für die „beA Karte“ (zwingend erforderlich zur Erstregistrierung des eigenen Anwaltspostfachs)
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Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) wird nach §31 BRAO bis zum 01.01.2016 für jeden Rechtsanwalt die Voraussetzungen zum Empfang von Sendungen deutscher Gerichte über das neue besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) schaffen. Für den Zugang zum beA – zumindest für die Erstregistrierung – ist eine besondere, von der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) herausgegebene, „beA-Karte“ erforderlich. Der Artikel „Wie bekomme ich mein beA ?“ BRAK Magazin (Ausgabe 04/2015, auf Seite 13) enthält nun Details zu dieser Chipkarte und zu deren Bezug. Die Anwälte sollen darüber noch mit einem Schreiben der BRAK informiert werden.
Das aktuelle BRAK Magazin enthält außerdem noch weitere wichtige/interessante Artikel rund um das Thema elektronische Kommunikation – wie z.B. zur elektronischen Signatur (rechtlicher Rahmen) und zum Signiervorgang auf Seite 14.
Für LawFirm Anwender haben wir einige Informationsquellen in der Funktion „LawFirm Linkservice“ zusammengestellt (einige finden Sie auch weiter unten unter „Weiterführende Informationen“ und unter www.kanzleirechner.de).
In LawFirm selbst gibt es schon seit einigen Jahren mit den „elektronischen Arbeitsmappen“ eine gemeinsame einheitliche Benutzeroberfläche zur Zusammenarbeit mit elektronisch ein- und ausgehenden Dokumenten – unabhängig von Dateiformat oder technischer Quelle (Scan, E-Mail, Fax, EGVP, EDA-Mahnverfahren, Digitales Diktat, Spracherkennungsdateien, …), so dass Sie sich darüber keine Gedanken machen müssen. Zuordnungsautomatiken (z.B. anhand von Aktenzeichen und/oder E-Mail Adressen) sorgen für die automatische Verteilung in die richtigen Akten und zu den zuständigen Berabeiter/innen.
An diese komfortablen Dokumentfunktionen wird auch das beA „angedockt“ werden. Damit wird das beA bei LawFirm Kanzleien nicht zu einem Mehraufwand, sondern sogar zu einer Arbeitserleichterung führen.
Dazu ist bei LawFirm keine Datenbankumstellung erforderlich.
Ausgabe der beA-Karte durch die Bundesnotarkammer (BNotK)
Die Bundesnotarkammer soll die Ausgabe und Produktion der „beA-Karte“ übernehmen, die sicherstellt, dass nur befugte Personen / Rechtsanwälte Zugang zu einem beA bekommen. Dazu richtet die Notarkammer eine eigene Webseite ein, über die die Karte bestellt werden kann:
Auch die zur Arbeit mit der beA-Chipkarte erforderlichen Kartenlesegeräte, sowie weitere Karten für den Zugriff von Mitarbeiter/innen werden über die BNotK erhältlich sein. Die beA-Karte soll es in zwei Ausführungen geben:
- beA-Karte Basis (nur zur Erstregistrierung und Anmeldung am beA, für 29,90 €)
- beA-Karte Signatur (mit der Möglichkeit, Dokumente digital zu signieren, für 49,90 €)
Da nach dem FördElRV-Gesetz noch bis zum 01.01.2018 die über das beA eingereichten Schriftsätze mit einer digitalen Signatur versehen sein müssen – und auch danach, wenn der Versand nicht durch den Anwalt selbst erfolgt – ist eine Chipkarte mit Signaturfunktion erforderlich, wenn das beA auch zum Einsenden von Schiftsätzen genutzt werden soll. Für den Empfang von Nachrichten der Gerichte wird eine beA-Karte ohne Signaturfunktion genügen.
Tipp: wegen möglicher Lieferengpässe raten wir dazu, die benötigten beA-Karten und Kartenlesegeräte frühzeitig zu bestellen.
Der zeitliche Ablauf
- Zusendung der Anschreiben mit Antragsnummern für die Bestellung der beA-Karte (laut bea.bnotk.de spätestens bis zum 15.09.2015)
- Bestellung der beA-Karte / der benötigten Chipkarten-Lesegeräte
- Mit der Produktion und dem Versand der beA-Karte soll im Oktober 2015 begonnen werden.
- Ab Mitte November 2015 soll der Zugang zu den beA-Anwaltspostfächern und damit die Erstregistrierung möglich sein.
- Ab dem 01.01.2016 kann das beA zum Versand genutzt werden und
- muss ab diesem Zeitpunkt auch auf evtl. eingehende Nachrichten überwacht werden.
- „in den ersten Monaten“ 2016: Auslieferung der beA-Signaturzertifikate und der beA-Karten für Mitarbeiter/innen
Service / Kontakt bei Fragen
Die Bundesrechtsanwaltskammer und die Bundesnotarkammer haben für Fragen zum beA und zum Bestellverfahren für die beA-Karte folgende Anlaufstellen eingerichtet:
- http://bea.brak.de – Informationsseite zum beA selbst
- https://bea.bnotk.de – Informationen zur beA-Karte und Bestellung (angekündigt)
- bea@bnotk,de – Fragen zum Bestellverfahren für die beA-Karte
- 0800 – 3550 100 – Hotline für Eilfälle bei Fragen zum Bestellverfahren
Weiterführende Informationen:
- Das neue LawFirm – modernes Design, neue Funktionen + noch schneller und komfortabler, zur Bildergalerie… (rechts oben neben den Bildern: i = Info einblenden).
- Alle Beiträge im Anwaltssoftware-Blog zum Thema Anwaltspostfach unter
http://www.bea-anwaltspostfach.de - beA sicher – Die Sicherheitsarchitektur des beA (RAK Sachsen, August 2015)
- beA einfach – Wie funktioniert das beA (aus BRAK Magazin 03/2015, 19.06.2015)
- Infoseite über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) der Bundesrechtsanwaltskammer
- beA digital – Die technischen Voraussetzungen für das beA (aus BRAK Magazin 02/2015, 24.04.2015)
- BRAK stellt beA vor – das Postfach, das kein Postfach ist (Ob sich der Zeitplan einhalten lässt?) (in lto.de, 14.04.2015)
- Erste Oberflächenpräsentation des beA (aus BRAK Nachrichten aus Berlin 05/2015, Bundesrechtsanwaltskammer, 06.03.2015)
- Elektronischer Rechtsverkehr – Ausgabe 1: Der elektronische Rechtsverkehr kommt; (kostenlose e-Broschüre des Anwaltverlags, 19.02.2015)
- beA bekommt Gesicht – Neues vom elektronischen Anwaltspostfach (aus BRAK Magazin 01/2015, via RAK Bremen, 12.02.2015)
- EGVP Anwendung zum 01.01.2016 abgekündigt – Ersatz durch das beA (Mitteilung des EGVP Projektbüros als EGVP Startmitteilung am 09.02.2015)
- Stellungnahme der BRAK zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen (BRAK Mitteilungen 2/2015 vom 23.01.2015)
- Stellungnahme des DAV zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen (DAV Depesche vom 08.01.2015)
- Online-Umfrage der BRAK zur Nutzerführung im elektronischen Anwaltspostfach (beA) (BRAK-Mitteilungen, 05.12.2014)
- BRAK hat Erstellungsauftrag zum beA erteilt (BRAK-Mitteilungen, 10.10.2014)
- Gesetz zur Förderung des Elektronischen Rechtsverkehrs verkündet (Blogbeitrag mit Informationen und weiterführenden Links, vom 15.11.2013)
- Digitale Kommunikation mit den Gerichten – Der Elektronische Rechtsverkehr kommt (Vortrags-Handout BRAK, vom 13.03.2014)
- Fragen und Antworten zur Einführung des Elektronischen Rechtsverkehrs (RAK München)
- Wikipedia Eintrag zum Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs (FördElRV)
- Elektronischer Rechtsverkehr – eine Herausforderung für die Justiz, Prof. Dr. Uwe Berlit, JurPC 173/2013
- LawFirm mit Windows 8.1 / Server 2012 R2 und Office 2013 getestet (mit Bildergalerie)
- LawFirm Downloadbereich mit Ausfüllbeispielen für die Pflichtformulare in der Zwangsvollstreckung (als PDF integriert: PfÜB / ZV Auftrag …) sowie PKH und Beratungshilfe
- Klicken statt Akten tragen – Dokumente per Mausklick weitergeben Teamarbeit mit Dokumenten und Aufgaben
- Mobil und standortunabhängig arbeiten mit modernen Mobilgeräten: Apple iPad, iPhone, Android, Netbooks, etc.
- Weitere LawFirm® Premium-Funktionen…
- Video-Serie “LawFirm Highlights” zu den vielen exklusiven Premium-Funktionen
- Testergebnisse, Anwenderberichte und Rezensionen zu LawFirm® (unter anderem ein Anwenderbericht 02/2012, eine Rezension aus dem Berliner Anwaltsblatt 12/2007 und ein Sonderdruck aus dem BAV Mitgliederbrief 03/2007 – Bayerischer Anwaltverband)
- Details zum Elektronischen Mahnverfahren (EDA) mit LawFirm (und EGVP) finden Sie hier…
- und weitere grafische LawFirm® Übersichten
…viele weitere Details und Informationen finden Sie auch in den Themenbroschüren, die dem LawFirm® Professional Testsystem beiliegen – darunter u.a. auch eine eigene Broschüre zum EDA Mahnverfahren und zur EGVP Einrichtung die teure Dienstleistungen hierzu oft überflüssig macht (kostenlos und unverbindlich anfordern).